FAQ

Hier finden Sie Antworten auf  häufig gestellten Fragen.

Durch die ISBN ist Ihr Titel eindeutig identifzier- und damit auch leichter auffindbar. Nur mit einer ISBN können Sie Ihren Titel ins VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) eintragen lassen und so in buchhändlerischen Datenbanken und online gefunden werden. Ohne ISBN ist ein Vertrieb also nur sehr schwer möglich.

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist die Verwendung einer ISBN nicht. Wenn Sie Ihre Bücher also nur in kleinem, privaten Rahmen vertreiben oder gar nicht verkaufen wollen, benötigen Sie nicht unbedingt eine. Wenn Sie Ihr Werk in einem größeren Rahmen vertreiben wollen, ist eine ISBN aber unerlässlich. Natürlich ist es erstrebenswert, alle Druckwerke lückenlos mit ISBN auszustatten, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen.

Als Verlag im Sinne des ISBN-Systems gilt jede natürliche oder juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, die Bücher verlegt, gleichgültig ob diese gegen Entgelt oder kostenlos abgegeben werden. Als Eigenverleger können Sie also ohne Probleme eine ISBN bestellen.

Verlagserzeugnisse im Sinne des ISBN-Systems sind:

  • Bücher (gedruckt), Broschüren oder Hefte
  • E-Books
  • Dokumente in Blindenschrift
  • Hörbücher auf CD/DVD oder als Download
  • Malbücher
  • Landkarten
  • Wandkalender
  • Filme und Videos für pädagogische Zwecke (z.B. Lehrmaterial)
  • Lehr- und Lernmaterialien in Form von Software
  • Individuelle Artikel oder Ausgaben einer speziellen periodischen Publikation (jedoch nicht die periodische Publikation insgesamt -> ISSN)
  • Digitalisierte Kopien von gedruckten monographischen Publikationen
  • „mixed media publications“
  • Publikationen in Mikroform

Nicht als Verlagserzeugnisse im Sinne des ISBN-Systems gelten:

  • Fortgesetzte Publikationen, die in ihrer Gesamtheit als bibliographische Einheit betrachtet werden, z.B. Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen (Ausnahme: einzelne Ausgaben)
  • Musikalien
  • Adventkalender
  • Kunstdrucke und Kunstmappen ohne Titelseite und Text
  • Persönliche Dokumente (wie ein elektronischer Lebenslauf oder ein persönliches Profil)
  • Grußkarten, Einladungskarten und Postkarten
  • Musik- und Tonaufnahmen
  • Software, die nicht pädagogischen Zwecken dient
  • E-Mails und andere elektronische Korrespondenz Spiele, auch Kartenspiele
  • Bedienungsanleitungen
  • Personalisierte Bücher nach Kundenwunsch, die nicht öffentlich verkauft werden
  • Fotoalben
  • Gutscheinhefte oder -bücher
  • Geschenkpapier
  • Babybücher und Eintragbücher
  • Noten
  • Notizpapier
  • Rätselbücher
  • Tagebücher

Ihre ISBN sind unbegrenzt gültig. Es gibt keine Frist, innerhalb derer Sie Ihre ISBN benutzt haben müssen.

Nein, in diesem Fall ist keine neue ISBN notwendig.

Ja, unterschiedliche Formate benötigen unterschiedliche ISBN, damit die eindeutige Identifikationsmöglichkeit des genauen Werks weiterhin gegeben bleibt. Auch verschiedene Formate von eBooks (ePub, PDF, etc.) benötigen verschiedene ISBN, wenn sie separat erhältlich sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die Kunden und Kundinnen genau die Form des Buches bekommen, die sie haben wollen.

Neuauflagen bzw. Nachdrucke ohne inhaltliche Änderungen benötigen keine neue ISBN, auch bei Neugestaltung des Einbandes z.B. graphische, typographische oder farblichen Änderungen brauchen Sie keine neue ISBN.

Wenn inhaltliche Änderungen in der Neuauflage anfallen, muss eine neue ISBN vergeben werden. Ein durch Ergänzungslieferungen verändertes Loseblattwerk kann jeweils wie eine veränderte Neuauflage behandelt werden. Auch, wenn sich das Format (Hardcover, Softcover) oder die Bindeart ändert, muss eine neue ISBN vergeben werden.

Ja, wenn Sie ein Buch unter einem anderen Titel neu auflegen, benötigen Sie eine neue ISBN.

Ja, wenn Sie ein Werk in zwei oder mehreren Sprachen herausbringen, brauchen Sie für jede Sprache eine eigene ISBN.

Ja. Wenn Sie ihr Werk jedoch ohne Änderungen in ein Print-On-Demand-Produkt umwandeln, darf die Original-ISBN beibehalten werden. Wenn es jedoch Änderungen im Inhalt oder der Ausführung gibt, brauchen Sie eine neue ISBN.

Nein, eine ISBN darf kein zweites Mal vergeben werden. Sie bezeichnet weiterhin allein den vergriffenen Titel, da er ja weiterhin in Antiquariaten und Bibliotheken in Umlauf sein kann und dort eindeutig identifizierbar bleiben muss.

Nein, die ISBN richtet sich nicht nach der Sprache des Werks, sondern nach dem Sitz des Verlegers/der Verlegerin. Verlegende, die Ihren Sitz in Österreich haben, müssen demnach eine österreichische ISBN anfordern.

In diesem Fall dürfen beide Parteien eine ISBN für das Werk vergeben, es muss aber eindeutig gekennzeichnet sein, welche ISBN welchen Verlag kennzeichnet. Falls sich nur ein Verlag um die Auslieferung kümmert, ist jedoch zu empfehlen, dass die ISBN dieses Verlages für den Strichcode verwendet wird.

Ja, die fortlaufende Reihe darf eine ISSN tragen, während einzelne Ausgaben der Reihe eine ISBN tragen dürfen. Die beiden Nummerierungssysteme schließen sich nicht gegenseitig aus.

Infomieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend von der Umfirmierung und der Übernahme der ISBN.

Übernimmt ein Verlag von einem anderen Verlag die gesamte Produktion oder Teile davon und verändert er dabei auf dem Titelblatt die bisherige Verlagsbezeichnung dieser Bücher, so muss er jeweils eine neue ISBN für dieses Erzeugnis vergeben. Er hat dabei für eine entsprechende Publizität der Verknüpfung alte ISBN – neue ISBN zu sorgen und für einen gewissen Übergangszeitraum in seinen Ankündigungen beide Nummern zu verwenden.

Falls die Bände der Reihe einzeln erhältlich sind, so ist an jeden einzelnen Band je eine ISBN zu vergeben und zusätzlich noch eine ISBN, die das Paket/die Reihe bezeichnet. Verkaufen Sie beispielsweise ein zweibändiges Sprachbuch, deren zwei Bände sowohl einzeln als auch im Paket erwerbbar sind, brauchen Sie insgesamt drei ISBN für die zwei Bände und für das Paket, damit alle Verkaufseinheiten einzeln bezeichnet werden können.

Wenn Sie ihre Bände nicht einzeln, sondern nur im Paket bzw. in der Reihe verkaufen, ist es nicht ganz so wichtig, dass auch die einzelnen Bände je eine eigene ISBN haben. Es ist aber trotzdem auf alle Fälle ratsam. Es kann immer passieren, dass z.B. im Buchhandel ein Paket angeliefert wird, in dem ein Band fehlt, der dann ohne ISBN nicht einzeln nachbestellbar ist.

Dasselbe gilt auch für Sets aus Druckwerk und z.B. CD, auch hier sollte für jeden einzelnen Teil und für das Set eine ISBN vergeben werden.

Wenn Sie ihr Kontingent aufgebraucht haben und weitere ISBN benötigen, müssen Sie ein neues Kontingent bestellen. Sie bekommen dann ein Kontingent mit neuer Verlagsnummer. Ihr Verlag hat dann zwei Verlagsnummern, die ihn identifizieren. Sie können Ihre alte Nummer nicht behalten und weiter durchnummerieren, da sich sonst die ISBN auf 14 Stellen ausdehnen würde, was nicht zulässig ist.

Bei gedruckten Werken auf der Titelrückseite, oder falls das nicht möglich ist, am Fuß der Titelseite selbst. Zusätzlich muss die ISBN außen auf dem Buch erscheinen und zwar in erster Linie am Fuß der hinteren Einband-, Umschlag- oder Schutzumschlagseite. Falls dies nicht möglich ist, an anderer auffälliger Stelle an der Außenseite des Buches.

Bei elektronischen Publikationen wird empfohlen, die ISBN im Impressum oder in der Titelanzeige anzuzeigen.

Die Größe der für die ISBN verwendeten Drucktypen sollte gut leserlich sein, wir empfehlen z.B. nicht weniger als 9 Punkt (=3,38 mm) zu verwenden.

Rechtlich vorgeschrieben ist ein Strichcode nicht, der Handel kann auch rein mit der ISBN Ihren Titel im Warensystem erfassen. Dennoch stellt ein Strichcode eine erhebliche Erleichterung für den Handel und auch für die Bibliotheken in der Erfassung dar.

Als Standardmaß gilt bei Barcodes eine Höhe von 25,91 mm und eine Breite von insgesamt 31,35 mm. Dieser kann aber ohne Probleme auf 80  % seiner Größe reduziert oder auf 200 % seiner Größe vergrößert werden und hätte dann mindestens die Maße 30,5 x 21,48 mm und höchstens die Maße 74,58 x 51,86 mm. Innerhalb dieser Maße ist gesichert, dass der Barcode problemlos vom Scanner erkannt werden kann.

In der Praxis findet man nun aber, besonders auf Büchern, abgeschnittene oder sehr kleine Barcodes, meist aus ästhetischen Gründen. Sie können also Ihren Barcode auch mit individuellen Maßen abdrucken, als Faustregel wird hier oft gesagt, die Höhe soll mindestens 25 % der Breite des Barcodes ausmachen- außerdem muss die ISBN noch problemlos lesbar sein. Die meisten Scanner können auch die individuellen Maße des Barcodes problemlos lesen, solang die Druckqualität gut genug ist, hundertprozentige Garantie gibt es aber leider dafür keine.

Wenn eine ISBN als Strichcode dargestellt wird, so muss diese auch in lesbarer Form, der die Buchstaben „ISBN“ vorangestellt sind, direkt über dem EAN-13 Strichcode abgebildet werden.

Es wird empfohlen, den EAN-13 Strichcode im unteren Viertel der Buchrückseite zu platzieren.

Wenn Sie Ihr Werk sichtbar und vom Buchhandel bestellbar machen wollen, können Sie Ihr Buch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) melden (kostenpflichtig). Die Einträge sind öffentlich einsehbar unter buchhandel.de und erscheinen ebenfalls auf Amazon und anderen Verkaufsplattformen wie z.B. bei Thalia.

Für die Titelmeldung ins VLB können Sie mit dem Passwortantrag einen Onlinezugang beantragen oder diese per Fax oder E-Mail mit dem Formular Titelmeldung beantragen. Die Preisliste finden Sie hier.

Die ISSN (International Standard Serial Number) wird im Rahmen eines internationalen Netzwerkes vergeben, der internationalen Datenbank über fortlaufend erscheinende Werke. Das Netzwerk ISSN (früher ISDS) ist ein weltweites System zur Identifizierung und Bearbeitung von fortlaufenden Publikationen – also Zeitungen, Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen und Schriftenreihen (Serien) – und existiert als solches seit Anfang der siebziger Jahre. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.issn.at.

Die ISMN (International Standard Music Number) wird zur Kennzeichnung von Musiknotationen vergeben und wird für Deutschland, Österreich und die Schweiz von der ACAMAR im Auftrag des Deutschen Musik-Verlegerverbandes DMV vergeben:

ACAMAR Management und Service GmbH & Co KG
Internationale Standard-Musiknummer
Agentur für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz
Kalscheurener Str. 8
D – 50354 Hürth, www.acamar.de

Genauere Informationen finden Sie im ISBN-Handbuch: