Laut § 1, § 42–45 und § 50 des Mediengesetzes (BGBl. 314/81) besteht die Pflicht, Druckwerke bestimmten Bibliotheken abzuliefern bzw. anzubieten. Die dazugehörige Pflichtablieferungsverordnung PflAV erschien am 26. August 2009 (271. Verordnung).

Warum soll ich meine Publikation an die Bibliotheken senden?

Ausgewählte Bibliotheken sowie die Nationalbibliothek sind gesetzlich verpflichtet, Publikationen zu sammeln und zu archivieren. Sie übernehmen damit eine zentrale Aufgabe: das kulturelle Schaffen in Österreich zu dokumentieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für zukünftige Generationen zu bewahren.

Abliefern müssen folgende Personen

  • Verleger:innen mit Hauptsitz in Österreich; dies betrifft auch Eigenverleger:innen (Privatpersonen)
  • Eigenverleger:innen, wenn als Erscheinungsort auch Österreich angegeben ist
  • Drucker:innen mit Sitz in Österreich, auch wenn die Publikation im Ausland erscheint, jedoch in Österreich gedruckt wird

Was muss abgeliefert werden

  • Es sind alle in Österreich gedruckten und herausgegebenen Publikationen abzuliefern, egal ob sie im Verlag oder im Eigenverlag erschienen sind.
  • Generell ist die hochwertigere Version abzuliefern, also die Printfassung statt der Online-Version oder die gebundene statt der broschierten Ausgabe.
  • Unterschiedliche Sprachausgaben oder Neuauflagen sind ebenfalls abzuliefern.
  • Publikationen ohne ISBN sind auch an die Bibliotheken abzuliefern.
  • Sonstige Medienwerke, die eine Weiterentwicklung von Druckwerken darstellen (z.B.  E-Books), sind ebenfalls abzuliefern.

Was muss nicht abgeliefert werden?

  • Schallträger (z.B. Schallplatten, CDs, etc.) und Träger von Laufbildern (DVDs, Blue-Rays, etc.) sind ausgenommen.
  • Werbeprospekte, Preislisten, Preiskataloge und Auktionskataloge
  • Beilagen zu Handelswaren und anderen Objekten
  • Ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmte Druckwerke

Gibt es eine Vergütung?

Die Pflichtexemplare sind grundsätzlich auf eigene Kosten an die jeweiligen Bibliotheken abzuliefern.

Für Druckwerke mit einem Verkaufspreis bis zu € 145 pro Exemplar entfällt ein Kostenersatz. Übersteigt der Verkaufspreis jedoch diese Grenze, ist die Bibliothek verpflichtet, die Hälfte des Verkaufspreises zu erstatten. Dies gilt nur, sofern die Bibliothek das Werk nicht innerhalb von sechs Wochen zurücksendet. Bitte kontaktieren Sie vor dem Versand unbedingt die Nationalbibliothek, wenn der Verkaufspreis Ihres Buches € 145 übersteigt. Das Team der Pflichterwerbung erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: +43 1 534 10-417 oder +43 1 534 10-933.

Besteht ein Werk aus mehreren Teilen, die auch einzeln verkauft werden, so ist jeder Teil separat zu bewerten und gegebenenfalls anteilig zu ersetzen.

Bis wann ist abzuliefern?

Die Exemplare sind innerhalb eines Monats (ca. 30 Tage) nach Erscheinen an die jeweiligen Bibliotheken abzuliefern. Sie können diese per Post senden oder persönlich vorbeibringen. Bitte kontaktieren Sie die Bibliothek in diesem Fall vorab.

Falls gewünscht, können Sie ein Begleitschreiben mit zusätzlichen Informationen beilegen. Bitte geben Sie der Bibliothek außerdem den gültigen Ladenverkaufspreis bekannt.

Ist die Ablieferung technisch besonders aufwendig, ist die Österreichische Nationalbibliothek rechtzeitig darüber zu informieren. In diesem Fall verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat.

An wen muss geliefert werden und wie viele Exemplare?

Es müssen insgesamt mindestens 5 Exemplare an jeweils 3 Bibliotheken geliefert werden. Eine Lieferung an die Österreichische Nationalbibliothek ist dabei immer verpflichtend.

Die beiden weiteren Bibliotheken richten sich nach dem Bundesland Ihres Verlags- bzw. Ihres Firmensitzes. Eine detaillierte Auflistung der Bibliotheken sowie die genaue Anzahl der jeweils erforderlichen Exemplare finden Sie unten.

Österreichische Nationalbibliothek (2 Exemplare)

Team Pflichterwerbung
Josefsplatz 1
Postfach 25
1015 Wien

Tel.: +43 1 / 534 10–417 oder -933 pflicht@onb.ac.at

Die persönliche Ablieferung ist ebenfalls möglich:
Post- und Einlaufstelle Heldenplatz, rechter Seiteneingang neben der Rampe (Eingang D-Stiege)

Montag – Freitag 9 bis 12 Uhr
Tel.: +43 1 / 534 10-474

Lageplan für die persönliche Pflichtablieferung bei der Österreichischen Nationalbibliothek

Burgenländische Landesbibliothek (2 Exemplare)
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 / 600–2242

Universitätsbibliothek Wien (1 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Universitätsring 1
+43 1 / 4277-15033

Universitätsbibliothek Klagenfurt (2 Exemplare)
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
+43 463 / 2700–9525

Kärntner Landesbibliothek (1 Exemplar)
Museumgasse 2
9021 Klagenfurt
+43 664 / 620 23 91

Niederösterreichische Landesbibliothek (2 Exemplare)
Erwerbsabteilung
Haus Kulturbezirk 3
3109 St. Pölten
+43 2742 / 9005-13872 oder 13873

Universitätsbibliothek Wien (1 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Universitätsring 1
1010 Wien
+43 1 / 4277-15031

Oberösterreichische Landesbibliothek (2 Exemplar)
Pflichtexemplare
Schillerplatz 2
4020 Linz
+43 732 / 66 4071-0

Bibliothek der Johannes Kepler Universität Linz (1 Exemplar)
Altenberger Straße 69
4040 Linz
+43 732 / 2468-4841
1 Exemplar

Universitätsbibliothek Salzburg (2 Exemplar)
Formale Medienbearbeitung
Hofstallgasse 2-4
5020 Salzburg
+43 662 / 80 44 77-612

Salzburger Landesarchiv (1 Exemplar)
Bibliothek
Michael Pacher-Straße 40
5020 Salzburg
+43 662 / 8042-4705

Universitätsbibliothek Graz (2 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
+43 316/ 380 – 1422

Steiermärkische Landesbibliothek (1 Exemplar)
Kalchberggasse 2
8010 Graz
+43 316 / 877-4601

Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (2 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Innrain 50
6020 Innsbruck
+43 512 / 507 2401

Tiroler Landesarchiv (1 Exemplar)
Michael Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
+43 512 / 508–3502

Vorarlberger Landesbibliothek (2 Exemplar)
Fluher Straße 4
6900 Bregenz
+43 5574/ 511-44007

Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (1 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Innrain 50
6020 Innsbruck
+43 512 / 507-2401

Universitätsbibliothek Wien (2 Exemplar)
Erwerbsabteilung
Universitätsring 1
1010 Wien
+43 1 / 4277-15031
pflicht.ub@univie.ac.at

Wienbibliothek im Rathaus (1 Exemplar)
Pflichtexemplar DS
Felderstraße 1
1010 Wien
+43 1 / 4000-84931

Persönliche Ablieferung:
Informationsschalter der Wienbibliothek im Rathaus
Wiener Rathaus, Stiege 4, 1. Stock

Anbietungspflicht, was ist das?

Zusätzlich zur Ablieferungspflicht besteht auch eine Anbietungspflicht gegenüber der Parlamentsbibliothek Wien sowie der Administrativen Bibliothek des Bundes. Bitte kontaktieren Sie diese Bibliotheken zunächst direkt und senden Sie Ihre Publikationen erst nach Rücksprache und auf Anfrage an diese Einrichtungen.

Parlamentsbibliothek Wien (1 Exemplar)
Palais Epstein
Dr. Karl-Renner-Ring 1
1017 Wien
+43 1 / 401 10–2285
fachreferat@parlament.gv.at

Administrative Bibliothek des Bundes (1 Exemplar)
Bundeskanzleramt Abteilung IV/8
Herrengasse 23
1010 Wien
+43 1/ 53 115-202646 oder +43 664 / 884 968 52
bibliothek@bka.gv.at

Ablieferung digitaler Medien

Ausführliche Informationen zur Ablieferung digitaler Medien finden Sie auf der Website der ÖNB.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zur Ablieferung und den Bibliotheken finden Sie hier: